Vertragsbedingungen
Home Nach oben

 

Geschäftsbedingungen

(Lieferungs- -und Zahlungsbedingungen)

 

1. Angebots- und Vertragsabschluss

Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn Sie vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Bis dahin ist das Angebot des Lieferers unverbindlich. Telefonische, telegraphische, oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen, Abschüsse bzw. Vereinbarungen dieser Art mit einem Vertreter bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.

2.Preisstellung

Die Preise verstehen sich ab Fabrik, ausschließlich Verpackung. Fracht und sonstiger Vorspesen. Bei Veränderung der Kostenlage behalten wir uns eine Preisberichtigung vor. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, sofern die Preise nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind. Die Preise werden in Euro gestellt.

3.Verpackung

Kleinverpackungen berechnen wir zum Selbstkostenpreis und werden nicht zurückgenommen. Für größere Kisten und Verschläge berechnen wir der Einfachheithalber nur den vom Kunden netto zu tragenden Verpackungskostenanteil. Diese Verpackungsmittel sind, sofort nach Übernahme der Lieferung in einwandfreiem Zustand franko an unser Haus zurückzusenden. Die Verschläge und Kisten dürfen nicht zerlegt werden. Zum Verschließen sind Kistenschoner zu verwenden. Wird das Leergut nicht innerhalb von drei Wochen, oder in unbrauchbarem Zustand, zurückgegeben, erfolgt Nachberechnung in Höhe des 2-fachen Verpackungskostenanteil. Wichtig für die Leergutrücksendung: Benutzen Sie die gleiche Transportart, also bei Bahnlieferung, die Bahn, bei Spediteurlieferung dieselbe Spedition, damit Sie in den Genuss des verbilligtem Frachttarifes für Leergut kommen.

4.Maße

Da die Konstruktion ständig Verbesserungen unterliegen, sind alle Maß - u. Leistungsangaben, Gewichte und Kistenmaße, sowie Abbildungen und Beschreibungen unverbindlich.

5.Lieferzeit

Lieferzeitangaben gelten steht’s als annähernd und unverbindlich. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferzeit beginnt frühestens, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt, und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind, und bezieht sich auf die Fertigstellung im Werk. Unvorhergesehene Ereignisse die außerhalb des Machtkreises des Lieferers liegen, z.b. Betriebsstörungen, verspätete Lieferung der Unterlieferanten, Ausschuss werden im eigenen Werk oder bei Unterlieferanten, höhere Gewalt, Streik, verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann, wenn Sie während eines etwaigen Lieferverzugs eintreten. Verlängerte Lieferzeit gibt dem Besteller in keinem Fall ein Recht auf Schadenersatz, oder Rücktritt vom Kauf.

Verzugsstrafen sowie Schadenersatz u.s.w. lehnen wir ausdrücklich ab! Bei Verzögerung kann nur Annullierung nach angemessener Nachfrist, nicht aber Entschädigung verlangt werden. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder ungünstige Auskünfte entbindet uns von eingegangener Lieferpflicht.

6.Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen vom Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug, oder innerhalb 10 Tagen vom Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto zu erfolgen. Bei Sondermaschinen ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Wertes zu leisten. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen entbindet uns von Garantieverpflichtungen.

7.Eigentumsvorbehalt

Die Liefergegenstände verbleiben im Eigentum des Lieberes bis sämtliche Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller voll beglichen sind.

8. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung vom Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Alle Lieferungen werden grundsätzlich auf Kosten des Bestellers transportversichert. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Lieferer nicht vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer ist zur Versicherung gegen alle in Betracht kommenden Risiken auf Kosten des Bestellers berechtigt.

9. Gewährleistung

Für die angegebenen Leistungen der Erzeugnisse übernehmen wir bzw. unser Vorlieferant die Gewähr, und verpflichten uns für die Dauer von 6 Monaten (bei Tag und Nachtschicht 3 Monaten) etwaige Mängel an den Maschinen zu beheben, soweit diese nachweisbar in Folge Material- oder Herstellungsfehlern eintreten sollten. Anfallende Frachten, Zölle und Montagekosten, haben der Besteller zu tragen. Schadhafte Teile werden nach unserer Wahl kostenlos instandgesetzt, durch neue Teile ersetzt, oder mit dem Rechnungsbetrag vergütet. Ausgeschlossen von der Garantie sind beigestellte Motoren, natürliche Abnützung, Beschädigung, hervorgerufen durch Gewalt oder Verwendung ungeeigneter Schmiermittel, Nichtbeachten der vorgeschriebenen Maschinenpflege; durch sonstige unrichtige Behandlung oder durch Elementare Einflüsse. Weitergehende direkte oder indirekte Ansprüche lehnen wir grundsätzlich ab. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für Teile fremden Ursprungs übernehmen wir nur die Gewähr, welche der Hersteller uns gegenüber eingegangen ist.

Die Haftung unsererseits entfällt, wenn der Besteller ohne unsere schriftliche Zustimmung am gelieferten Gegenstand, Änderungen, Eingriffe oder Instandsetzungen irgendwelcher Art vorgenommen hat, oder vornehmen lässt. Schadhafte Teile sind franko und sorgfältig verpackt an uns kostenlos einzusenden.

Dieselben werden Bei, für uns bestehender Gewährleistungspflicht unentgeltlich ab Kirchlengern ausgetauscht, oder Instandgesetzt. Für gebauschte Maschinen wird keine Gewährleistung übernommen. Gebrauchte Maschinen werden wie besichtigt, bzw. in dem Zustand wie dieselben stehen und liegen, verkauft.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, auch für Wechselverbindlichkeiten, ist nach unserer Wahl das Amtsgericht 32257 Bünde, bzw. die hier zuständigen Landgerichte ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.

Bei allen Lieferungen, auch ins Ausland, ist die Entscheidung deutscher Gerichte und Sachverständiger maßgebend.

11. Einkaufsbedingungen des Bestellers

Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie der Besteller zu Grunde gelegt, und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.

12. Haftung

Der Verkäufer betreibt im wesentlichen ein Handelsunternehmen und übernimmt keine Haftung die durch Waren von Zulieferanten und Herstellern entstehen, bezogen auf Sachschaden, Personenschaden oder Produktionsausfall.

Stand 01/2007

wora Glastechnik